Die KUW stellt ein geschlossenes Angebot dar. Sie beginnt in der ersten Klasse, erstreckt sich über die ganze Schulzeit und wird gegen Ende des 9. Schuljahres mit der Konfirmation abgeschlossen.
Die KUW steht allen Kindern offen, auch den nicht getauften.
Der kirchliche Unterricht ist freiwillig und die Anmeldung dazu die persönliche Entscheidung der Eltern und Kinder. Nach der Anmeldung ist der Besuch des Unterrichts jedoch verbindlich.
Die Entscheidung für die Kirchliche Unterweisung beinhaltet:
- den Besuch der vorgeschriebenen Lektionen, Gottesdienste und Anlässe. Versäumte Lektionen (auch wegen Hobbyveranstaltungen wie Musik oder Sport), müssen in einer geeigneten Form nachgeholt werden. In der KUW haben die freien Halbtage der Schule keine Gültigkeit
- einen Elternbeitrag zur Finanzierung von Lagern oder Ausflügen (in finanziellen Härtefällen lässt sich eine Lösung finden)
- die Begleitung der KUW durch die Eltern (Besuch der Elternabende und Begleitung der Kinder zu den Abschlussgottesdiensten einer Einheit)
- bei einem allfälligen späteren Einstieg (nach der 1. Klasse) das Nachholen der verpassten Unterrichts-Einheiten. (Gerne finden wir gemeinsame flexible Lösungen.)
Dieser KUW – PASS muss bis zur Konfirmation vollständig ausgefüllt sein.
Bei Verlust des Passes wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 30.- erhoben.
Einige Auszüge zum Thema KUW aus der Kirchenordnung der Kantone Bern-Jura-Solothurn
KUW Verordnung